Bundespost

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Marcus
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Mai 2021 30 18:59

Re: Bundespost

Beitrag von Marcus

Alle Rundfunkgeräte in der BRD benötigten eine Zulassungsnummer von der Bundespost.
Das heißt, sie wurden überprüft ob sie so gebaut waren, dass sie keine Störungen beim Betrieb aussendeten und selber gegen Störungen abgeschirmt waren.
Deshalb der Spruch, Ruhe beim Zuhören.



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jubel
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Mai 2021 31 00:45

Re: Bundespost

Beitrag von jubel

Ahhh, jetzt schnackelt es. Ich glaube da war auf dem Typenschild immer so ein BZT Zeichen oder so ähnlich.

Danke für die Info. Bild

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Marcus
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Mai 2021 31 07:56

Re: Bundespost

Beitrag von Marcus

Bis zum Juli 1982 war es die FTZ-Nummer.
FTZ steht für "Fernmeldetechnisches Zentralamt".

Ab Juli 1982 war es dann die ZZF-Nummer.
Umbenannt wurde sie, weil nun ein anderes Amt zuständig war.
Nämlich das "Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen".

Ab März 1992 war es die BZT-Nummer.
BZT steht für "Bundesamt für die Zulasungen in der Telekommunikation".

Und seit 1999 sind die Hersteller über das CE-Zeichen selber in der Verantwortung die Geräte zu überprüfen, ob von ihnen Störungen ausgehen, oder sie störempfindlich sind.

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Sammy-Jooo
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Mai 2021 31 09:55

Re: Bundespost

Beitrag von Sammy-Jooo

Nicht nur Radios benötigten die "Post-TÜV" Nummer, auch die damals sehr beliebten CB-Funkgeräte mobil im Auto oder als so genannte "Handquetsche" oder stationär zu Hause, benötigten diese Nummer. Deswegen fuhren auch immer wieder die Peilwagen mit ihrem Antennenwald durch die Ortschaften um nicht zugelassene Geräte aufzuspüren. Ein Gerät aus dem Auto wurde mir auch von der Post weggenommen, nur weil es ein paar mehr Frequenzen hatte und die Leistung mit knapp 100% mehr als erlaubt doch "etwas" ausser der Norm lag. Ach ja, die Antenne war an der Heckklappe befestigt und wurde im Bogen an der vorderen Stoßstange befestigt, weil sonst bei scharfen Kurven die Fußgänger und Radfahrer einen "an die Ohren" bekommen hätten. Ach ja, ich fuhr damals einen Käfer!
:-: :-: :teufelgrins: :teufelgrins:

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